Microsoft Visual Studio 2019 Professional

„Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

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Produktinformationen "Microsoft Visual Studio 2019 Professional"


Sie kaufen hier einen Produktschlüssel, keine Lizenz (weitere Hinweise zur Rechtmäßigkeit der Produkte siehe unter „Reiter“ ( Rechtliche Hinweise )

       Allgemeines

  • Serie Microsoft Visual Studio 2019

  • Version Vollversion

  • Plattformen Windows, Windows Server

  • unterstützte Programmiersprachen C++, C, JavaScript, Java, CSharp, Python, HTML, CSS, Node.js, Kotlin

  • Distributionsform Download

  • Medientyp ohne Datenträger

  • Sprache Multilingual

Lizenzinformationen

  • Lizenzart Einzelplatz

  • Anzahl User 1

Minimale Systemanforderung

  • minimaler Prozessor Single-Core

  • minimaler Prozessortakt 1,8 GHz

  • minimaler Arbeitsspeicher 2 GB

  • minimaler Festplattenspeicher 50 MB

  • minimale Display-Auflösung 1.280 x 720 px

Empfohlene Systemanforderung

  • empfohlener Prozessor Quad-Core

  • empfohlener Arbeitsspeicher 8 GB

  • empfohlener Festplattenspeicher 210 GB



Visual Studio Professional 2019 richtet sich an anspruchsvolle Programmierer und kleinere bis mittlere Entwickler-Teams. Enthalten sind unter anderem die IDE, Xamarin, CodeLens.

Visual Studio 2019 Professional gibt es als Kauflizenz (Einmalkauf) oder als Abonnement mit MSDN Subscription zur lokalen Installation (Standard-Abonnement) oder aus der Azure Cloud (Cloud-Abonnement). Abonnement-Lizenzen mit MSDN Subscription enthalten zusätzlich den Azure DevOps Server (TFS) inklusive einer CAL, sowie Azure DevOps Basisfunktionen.

Sofortige Lieferung per E-Mail – keine Wartezeiten, keine Versandkosten

Sichere Bezahlung über bewährte Zahlungsanbieter

Einfache Aktivierung mit klaren Anleitungen

Original-Lizenzen – legal und zuverlässig

Kompetenter Support bei Fragen oder Problemen

Rechtliche Hinnweise "Microsoft Visual Studio 2019 Professional"

Rechtlicher Hinweis zum Produktschlüssel (Product Key)

Rechtslage in der EU:

Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 (Az. I ZR 244/97) ist der Verkauf von OEM- und DSP-Versionen auch ohne zugehörige Hardware innerhalb der Europäischen Union rechtlich zulässig.
Ebenso hat das Landgericht Frankfurt am 18.06.2014 (Az. 2-06 O 469/13) entschieden, dass auch die Weitergabe eines reinen Produktschlüssels (Seriennummer) ohne Echtheitszertifikat (COA) rechtlich zulässig ist.
Auf Seite 15 des Urteils heißt es:

„Die Seriennummer an sich ist markenrechtlich neutral und kann auch ohne COA weitergegeben werden; erst durch die Beifügung des COA entsteht die markenrechtlich relevante Zertifizierungsfunktion.“

Bitte beachten Sie: Die Nutzung außerhalb der EU unterliegt gegebenenfalls den jeweiligen nationalen Lizenzbestimmungen von Microsoft.


Microsoft-Lizenzbedingungen – wichtige Hinweise:

  • Der erworbene Produktschlüssel ist für die einmalige Aktivierung auf einem Gerät vorgesehen.

  • Die Nutzungsdauer ist unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird.

  • Bei einer Neuinstallation, Formatierung oder wesentlichen Hardwareänderung (z. B. Mainboard-Tausch) kann die Reaktivierung fehlschlagen – hierfür übernehmen wir keine Garantie.

  • Eine Aktivierung auf mehreren Geräten ist laut Microsoft-Lizenzbedingungen untersagt.
    ➜ Siehe Microsoft-Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen finden Sie in der
👉 Microsoft-Datenschutzerklärung
👉 Microsoft-Lizenzbedingungen für Endnutzer (EULA)